Leasing jetzt auch im öffentlichen Dienst!

Ab sofort ist eine Entgeltumwandlung zu Gunsten eines Dienstrades für den öffentlichen Dienst über Bikeleasing möglich.

Die Regelung gilt für folgende kommunale Arbeitgeber:

• Städte, Gemeinden und Landkreise
• Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
• Sparkassen
• Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe
• Nahverkehrsbetriebe
• Flughäfen

Gemeinsam wollen wir nun die nachhaltige Mobilitätswende vorantreiben und möglichst viele Mitarbeiter für das Bikeleasing begeistern.

Wir bieten Ihnen das Dienstradmodell zu günstigen Konditionen und schützen die Unternehmen mit einer am Markt einzigartigen Lösung vor:

• Langzeiterkrankung
• Elternzeit
• Erwerbsunfähigkeit
• Todesfall
• Kündigung