Wie eine Forsa-Umfrage ergab, kennen 51% der E-Scooter Fahrer die Promillegrenze nicht. Die meisten denken, diese sei gleich wie auf dem Fahrrad. Das stimmt nicht. Wir wollen Licht ins Dunkel bringen.

Die Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer ist identisch mit der für Autofahrer: Wer mit einem Wert zwischen 0,5 und 1,09 unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert einen Bußgeldbescheid.

  • 500 Euro Geldstrafe
  • 1 Monat Fahrverbot und
  • 2 Punkte in Flensburg

drohen. Wer mit mehr als 1,09 Promille auf den E-Scooter steigt, begeht eine Straftat.

Auf dem Fahrrad liegt die Grenze weit höher, nämlich bei 1,6 Promille. Hier drohen

  • 2 Punkte in Flensburg
  • MPU und
  • eine Geldstrafe.

VORSICHT! Strafen drohen auch bei geringeren Promille-Werten. Ab 0,3 Promille wird Strafanzeige gestellt, sobald jemand geschädigt wird oder sich der Radfahrer auffällig verhält.