Seit 1.1.2020 darf man mit dem Autoführerschein eine 125er fahren. Hierfür müssen einige Vorraussetzungen erfüllt sein. Diese erfährst du im folgenden Artikel.

Seit 1.1.2020 darf man mit dem Autoführerschein eine 125er fahren, sofern man folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • 9 Fahrschuleinheiten á 90 min (4x Theori, 5x Praxis)

Wer also mindestens 25 Jahre alt ist und den Autoführerschein länger als 5 Jahre hat, muss nur ein paar Fahrstunden absolvieren und darf dann auf einer 125er fahren.

Eine Prüfung ist nicht nötig.

Eine Bescheinigung der Fahrschule reicht aus.

Technische Voraussetzungen:

Mit Bescheinigung sind
125 Kubik und 15 PS
erlaubt!

 

 

Nur in Deutschland gültig.

Das neue Gesetz gilt übrigens nur in Deutschland. In Österreich und Tschechien beispielsweise ist nach wie vor ein eigener Führerschein nötig.

 

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